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Rahmenvereinbarung in Rheinland-Pfalz unterschrieben

In Rheinland-Pfalz wurde 2019 ein neues Kindertagesstättengesetz (KiTaG) verabschiedet. Durch dieses Gesetz wurde unter anderem die Refinanzierung der Kindertagesstätten zum 01. Juli 2021 umgestellt.

Kurz vor Ostern 2024 erfolgte die Unterschrift einer Übergangsvereinbarung. Diese gilt rückwirkend ab dem 01. Juli 2021 und bis zum 31.12.2024. Bezüglich einer folgenden Rahmenvereinbarung wird weiterverhandelt.

Die Kindertagesstätten bekommen nun die anerkannten Personalkosten zu 100 % refinanziert. Auch wird die ehrenamtliche Arbeit der Vorstände und Eltern als Eigenleistung angerechnet. Dies erhöht die Sicherheit der Refinanzierung in den Waldorfkindertagesstätten in Rheinland-Pfalz.

Über die weiteren notwendigen Kosten soll jetzt mit den örtlichen Jugendämtern verhandelt werden.